Allgemeine Nutzungsbedingungen Imprion-Geschäftssystem
Die Allgemeinen Nutzungsbedingungen des Imprion-Business-Systems (im Folgenden: Allgemeine Geschäftsbedingungen) regeln das Verhältnis zwischen dem Urheberrechtsinhaber des Imprion-Business-Systems einerseits und den Abonnenten und Nutzern andererseits sowie die Nutzungsbedingungen des Imprion-Business-Systems (im Folgenden: das Imprion-System).
Allgemeine Nutzungsbedingungen Imprion-Geschäftssystem
Die Allgemeinen Nutzungsbedingungen des Imprion-Business-Systems (im Folgenden: Allgemeine Geschäftsbedingungen) regeln das Verhältnis zwischen dem Urheberrechtsinhaber des Imprion-Business-Systems einerseits und den Abonnenten und Nutzern andererseits sowie die Nutzungsbedingungen des Imprion-Business-Systems (im Folgenden: das Imprion-System).
Der Eigentümer des Urheberrechts und des Quellcodes des Imprion-Systems ist das Unternehmen IMPRION d.o.o., Tržaška cesta 65, 2000 Maribor, Registrierungsnummer: 7309694000, Steuernummer: SI17772427 (im Folgenden: Anbieter). Jeder Nutzer kann das Imprion-System im Rahmen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen nutzen. Die unberechtigte Nutzung des Imprion-Systems oder eine Nutzung entgegen den Allgemeinen Geschäftsbedingungen stellt einen Verstoß gegen das Urheberrecht des Anbieters dar.
TEIL I – ALLGEMEINES
1 Begriffsdefinitionen
Die in diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen verwendeten Begriffe haben folgende Bedeutung:
1.1 Nutzer ist eine natürliche Person, die sich im Imprion-System mit einer E-Mail-Adresse und einem Passwort identifiziert, mit diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen einverstanden ist und diese akzeptiert und im Namen und Auftrag des Abonnenten das Imprion-System geschäftlich nutzt.
1.2 Der Abonnent ist ein Unternehmen, das den Abonnementvertrag abschließt und sich zur Zahlung des Abonnements verpflichtet. Im Sinne des Schutzes personenbezogener Daten im Rahmen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen fungiert der Abonnent als Administrator.
1.3 Die Lizenz berechtigt zur Nutzung des Imprion-Systems in dem durch die Abonnementart und diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen festgelegten Umfang.
1.4 Eine Geschäftsstätte ist ein Ort oder eine (bewegliche oder unbewegliche) Geschäftseinheit, über die der Kunde Rechnungen unter Verwendung des Imprion-Systems ausstellt.
1.5 Ein elektronisches Rechnungsgerät ist ein Gerät oder eine Registrierkasse im Imprion-System, über das der Nutzer Rechnungen ausstellt.
1.6 Ein Zusatzmodul ist eine zusätzliche Funktionalität des Imprion-Systems, die der Abonnent zusätzlich zur Grundnutzung freischaltet.
1.7 Die Art des Abonnements ist die Definition des Funktionsumfangs des Imprion-Systems und des Nutzungsumfangs, der sich nach der Anzahl der aktiven Geschäftsräume und aktiven elektronischen Rechnungsstellungsgeräte sowie nach den aktivierten Zusatzmodulen richtet.
1.8 Der Abonnementvertrag ist der Vertrag, mit dem der Anbieter dem Abonnenten die Lizenz zur Nutzung des Imprion-Systems überträgt.
1.9 Die Imprion-Funktion ist Teil des Imprion-Systems, d. h. eine vollständige Reihe von Aufgaben, die zur Ausführung einer bestimmten Aufgabe im Zusammenhang mit Kassiervorgängen und der Ausstellung von Rechnungen erforderlich sind, z. B. Rechnungsstellung, Tagesumsatz, Umsatzkontrolle.
1.10 Das Abonnement ist der Betrag, den der Abonnent für die Nutzung des Imprion-Systems zahlen muss.
1.11 Der Administrator ist der vom Abonnenten benannte Benutzer (oder der Benutzer, der den Abonnementvertrag im Namen des Abonnenten abschließt) und der im Namen des Abonnenten die Einstellungen und Rechte anderer Benutzer verwaltet und die Aktivierung oder Deaktivierung von Geschäftsräumen, Geräten zur elektronischen Rechnungsstellung und zusätzlichen Modulen beim Anbieter anordnet.
1.12 Der Benutzersupport ist ein Dienst, der die Kommunikation zwischen Benutzern und dem Anbieter ermöglicht.
2 Urheberrecht
2.1 Inhaber aller materiellen Urheberrechte am Imprion-System und am Quellcode des Imprion-Systems ist der Anbieter. Imprion ist eine Marke für Computeranwendungen des Anbieters.
2.2 Durch die Annahme der Allgemeinen Geschäftsbedingungen erwerben der Abonnent und Nutzer das Recht, das Imprion-System gemäß den Allgemeinen Lizenzbedingungen zu nutzen.
3 Nutzungsbedingungen
3.1 Der Nutzer ist verpflichtet, die Allgemeinen Geschäftsbedingungen vor der Nutzung des Imprion-Systems zu akzeptieren.
3.2 Vor der ersten Nutzung des Imprion-Systems ist der Nutzer verpflichtet, den Registrierungsprozess abzuschließen, in dem er sich identifiziert und die Allgemeinen Geschäftsbedingungen akzeptiert, indem er das Kästchen vor dem Text „Ich akzeptiere die Allgemeinen Geschäftsbedingungen für die Nutzung des Imprion-Business-Systems“ ankreuzt.
3.3 Durch die Annahme der Allgemeinen Geschäftsbedingungen erklärt sich der Nutzer mit den Allgemeinen Geschäftsbedingungen einverstanden und akzeptiert diese, die bei jeder Nutzung des Imprion-Systems gültig sind. Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen können sich während der Laufzeit des Abonnementvertrags ändern, worüber der Abonnent mindestens 30 Tage im Voraus informiert wird. Ist er mit den Änderungen der Allgemeinen Geschäftsbedingungen nicht einverstanden, hat er das Recht, vom Abonnementvertrag zurückzutreten. Wenn Sie das Imprion-System nach Erhalt der Mitteilung über eine Änderung der Allgemeinen Geschäftsbedingungen weiterhin nutzen, wird davon ausgegangen, dass Sie den geänderten Geschäftsbedingungen zustimmen.
3.4 Nutzer, die das Imprion-System bereits vor dem Inkrafttreten oder der letzten Änderung dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen nutzen, sind verpflichtet, diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen bei der erstmaligen Anmeldung am Imprion-System zu akzeptieren. Solange der bestehende Nutzer diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen nicht akzeptiert, ist ein Login in das Imprion-System und eine weitere Nutzung nicht möglich.
3.5 Jeder Nutzer muss die technischen und tatsächlichen Voraussetzungen erfüllen, die für eine effektive und sichere Nutzung des Imprion-Systems erforderlich sind. Das Imprion-System besteht aus einem Online-Teil und einem lokalen Teil der Anwendung, die verschiedenen technischen Anforderungen unterliegen, die in den Punkten 3.6 und 3.7 definiert sind.
3.6 Um den Online-Teil des Imprion-Systems nutzen zu können, muss der Nutzer mindestens Folgendes bereitstellen:
(a) Zugang zum Internet;
(b) geeignete Hardware und Software (Computer und/oder mobiles Gerät) für die Nutzung des Online-Teils des Imprion-Systems;
(c) zusätzliche Software, sofern diese Voraussetzung für die Nutzung bestimmter Imprion-Funktionen ist;
(d) Identifikationsmittel (E-Mail-Adresse und Passwort), die Voraussetzung für die Identifizierung und damit für die Nutzung des Imprion-Systems sind.
3.7 Um den lokalen Teil der Anwendung, die auf den Geräten des Abonnenten läuft, zu installieren und auszuführen, muss der Abonnent für jedes einzelne Gerät mindestens Folgendes bereitstellen:
(a) eine stabile Internetverbindung mit einer Geschwindigkeit von mindestens 2,5 Mbit/s;
(b) zusätzliche Software, sofern diese Voraussetzung für die Nutzung bestimmter Imprion-Funktionen ist;
(c) ein Gerät, das die folgenden Mindestsystemanforderungen erfüllt:
| Betriebssystem | Mindestanforderungen |
|---|---|
| Windows | Windows 10 oder 11; 4 Prozessorkerne; 4 GB RAM; 4 GB freier Speicherplatz |
| macOS | macOS 26 (Tahoe) oder höher; 8 GB RAM; 4 GB freier Speicherplatz |
| Linux | Debian 13 oder höher; 4 Prozessorkerne; 4 GB RAM; 4 GB freier Speicherplatz |
| Android | Android 9 oder höher; 4 GB RAM |
3.8 Beim Zugriff auf das Imprion-System identifiziert sich der Nutzer mit einer E-Mail-Adresse und einem Passwort.
3.9 Der Abonnent bzw. der Nutzer muss selbst für die Bedingungen aus den Punkten 3.5 bis 3.7 der Allgemeinen Geschäftsbedingungen sorgen, einschließlich seiner eigenen Geräte, auf denen der lokale Teil der Anwendung läuft, und deren Sicherheit. Der Anbieter übernimmt keinerlei Verpflichtung oder Verantwortung für die Sicherstellung des korrekten und kontinuierlichen Betriebs von Geräten, Diensten, Produkten oder Computerprogrammen, die im Rahmen der Bedingungen liegen, die der Abonnent oder Nutzer selbst bereitstellen muss.
3.10 Der Anbieter übernimmt keine Gewähr für den ordnungsgemäßen und sicheren Betrieb des Imprion-Systems, wenn der Abonnent oder Nutzer die Bedingungen aus den Punkten 3.5 bis 3.7 der Allgemeinen Geschäftsbedingungen nicht erfüllt.
II. TEIL - VERWENDUNG DES IMPRION-SYSTEMS
4 Abschluss des Abonnementvertrages und Nutzung der Lizenz
4.1 Der Abonnementvertrag kommt zustande, wenn der gesetzliche Vertreter des Abonnenten oder die von ihm bevollmächtigte Person die Allgemeinen Geschäftsbedingungen im Namen des Abonnenten akzeptiert und die Registrierung bzw. Bestellung abschließt. Der Abonnementvertrag wird auf unbestimmte Zeit geschlossen.
4.2 Der Benutzer, der den Abonnementvertrag im Namen des Abonnenten abschließt, wird Administrator. Der Abonnent kann einen anderen Benutzer zum Administrator ernennen. Es wird davon ausgegangen, dass der Administrator alle Aktivitäten über das Imprion-System und im Zusammenhang mit dem Imprion-System mit Genehmigung des Abonnenten durchführt.
4.3 Durch den Abschluss des Abonnementvertrages erwirbt der Abonnent eine Lizenz.
4.4 Der Abonnent profitiert von der Lizenz durch die Benutzer. Der Administrator hat das Recht, anderen Benutzern die Nutzung der Abonnentenlizenz zu ermöglichen und deren Zugriffsrechte festzulegen.
4.5 Nutzungsumfang, d. h. die Anzahl der aktiven Geschäftsräume und Geräte zur elektronischen Rechnungsstellung sowie aktivierter Zusatzmodule, bestellt der Abonnent über den Administrator beim Anbieter, der den Umfang aktiviert oder deaktiviert. Die Art des Abonnements und die Höhe des Abonnements richten sich nach dem dadurch freigeschalteten Umfang.
5 Nutzung und Zahlung
5.1 Die Nutzung des Imprion-Systems ist kostenpflichtig. Um die Lizenz nutzen zu können, muss der Abonnent die Abonnementgebühr bezahlen.
5.2 Das Abonnement richtet sich nach der vom Anbieter akzeptierten Preisliste. Die Preisliste wird auf der Website https://imprion.io veröffentlicht. Mit der Preisliste legt der Anbieter auch den Preis für Zusatzleistungen oder den Zugang zum Imprion-System fest.
5.3 Die Abrechnung des Abonnements erfolgt monatlich im Nachhinein gemäß der jeweils gültigen Preisliste des Anbieters, die die Pakete und Preise der einzelnen Artikel regelt. Bei der Abrechnung wird das im Abrechnungszeitraum (Kalendermonat) im Imprion-System freigeschaltete Volumen, nämlich aktive elektronische Abrechnungsgeräte, aktive Geschäftsräume und aktivierte Zusatzmodule, berücksichtigt.
(a) Jedes elektronische Rechnungsgerät, jedes Geschäftsgelände und jedes zusätzliche Modul, das im Imprion-System hinzugefügt oder aktiviert und nicht deaktiviert ist, gilt als aktiv oder aktiviert.
(b) Für die Abrechnung ist es unerheblich, ob im Abrechnungszeitraum eine Rechnung über ein einzelnes elektronisches Rechnungsstellungsgerät ausgestellt wurde und ob das Gerät tatsächlich mit dem Imprion-System verbunden (online) oder in Gebrauch war. Es zählt die bloße Anwesenheit eines aktivierten und nicht deaktivierten Elements im Imprion-System.
(c) Für die Abrechnung wird nur die Anzahl der aktiven elektronischen Rechnungsgeräte berücksichtigt, die mindestens zwei (2) Stunden im Imprion-System gespeichert sind. Der Anbieter überprüft die Situation regelmäßig; Der Status, der durch zwei aufeinanderfolgende Überprüfungen mit der gleichen Anzahl aktiver Geräte angezeigt wird, gilt als erhalten. Vorübergehende Änderungen der Geräteanzahl, die nicht durch zwei aufeinanderfolgende Prüfungen bestätigt werden, werden bei der Berechnung nicht berücksichtigt. Dadurch wird insbesondere sichergestellt, dass beim Austausch eines elektronischen Rechnungsgeräts durch ein anderes nicht beide Geräte in Rechnung gestellt werden, wenn diese während des Austauschvorgangs nur kurze Zeit gleichzeitig aktiv waren.
5.4 Der Anbieter hat das Recht, die Preisliste unter Berücksichtigung der Marktgegebenheiten und Preisentwicklungen zu ändern. Der Anbieter gibt eine Änderung der Preisliste mindestens 30 Tage vor deren Umsetzung bekannt.
5.5 Der Abonnent haftet für die Zahlung des Abonnements. Die Rechnung für das Abonnement wird vom Anbieter oder seinem Vertragspartner in seinem Namen ausgestellt. Der Abonnent ist verpflichtet, das Abonnement innerhalb von 10 Tagen nach Rechnungsstellung zu bezahlen. Fällt der letzte Tag der Zahlungsfrist auf einen Samstag, Sonntag oder einen anderen arbeitsfreien Tag, verlängert sich die Frist auf den ersten darauffolgenden Werktag.
5.6 Für den Fall, dass der Abonnent gleichzeitig über zwei offene, überfällige Abonnementkonten verfügt, kann der Anbieter den Zugriff auf das Imprion-System oder die Nutzung der Lizenz für jeden Benutzer sperren. Zuvor sendet der Anbieter dem Abonnenten zwei Mahnungen und eine Mahnung vor dem Ausschluss. Während des Zeitraums der Sperrung können Benutzer die Imprion-Funktionen nicht nutzen. Der Anbieter gibt den Zugang wieder frei, wenn der Abonnent alle fälligen Verpflichtungen beglichen hat.
6 Beschwerden
6.1 Der Administrator kann die Abonnementrechnung im Namen des Abonnenten innerhalb von 14 Kalendertagen ab Ausstellungsdatum der Rechnung beanstanden. Melden Sie die Beschwerde an die Adresse [email protected]. Der Anbieter wird spätestens innerhalb von 14 Kalendertagen auf die Beschwerde reagieren.
7 Unerlaubte Zwecke der Nutzung des Imprion-Systems
7.1 Abonnenten und Nutzer dürfen das Imprion-System nur für Bargeldtransaktionen und die Ausstellung von Rechnungen sowie für die Verwaltung der damit verbundenen Daten von Wirtschaftssubjekten nutzen. Jeder andere Zweck der Nutzung des Imprion-Systems ist untersagt.
7.2 Bei der Nutzung des Imprion-Systems ist es ausdrücklich untersagt:
(a) andere Benutzer bei der Nutzung des Imprion-Systems zu behindern oder zu behindern;
(b) Informationen, Themen oder Materialien zu veröffentlichen, zu übertragen, zu verteilen oder zu verteilen, die illegal, falsch, obszön, beleidigend oder obszön sind oder rassistische, sexuelle oder sonstige Intoleranz fördern;
(c) Werbebotschaften, Aufforderungen, Kettenbriefe, Schneeballsysteme, Investitionsmöglichkeiten oder -programme oder andere Werbemitteilungen veröffentlichen;
(d) die Rechte anderer zu missbrauchen, zu bedrohen oder auf andere Weise zu verletzen;
(e) die durch geistige Eigentumsrechte geschützten Inhalte des Imprion-Systems an andere weiterzugeben oder anderweitig Zugang zu diesen Inhalten zu gewähren, es sei denn, eine solche Übertragung wurde ordnungsgemäß mit dem Anbieter vereinbart;
(f) Materialien oder Informationen, einschließlich Bilder oder Fotos, die über das Imprion-System verfügbar sind, in einer Weise zu verwenden, die in irgendeiner Weise die Urheberrechte, Marken, Patente, Geschäftsgeheimnisse oder andere Rechte des Anbieters, anderer Lizenznehmer, Benutzer oder Dritter verletzt;
(g) Dateien und andere Inhalte in das Imprion-System hochzuladen, die Viren, Trojaner, Würmer, Zeitbomben, beschädigte Dateien oder andere ähnliche Software oder Daten enthalten, die den Betrieb des Imprion-Systems, die Geräte, auf denen oder mit deren Hilfe das Imprion-System betrieben wird, oder die Geräte der Benutzer beeinträchtigen könnten;
(h) das Imprion-System absichtlich oder unabsichtlich in irgendeiner Weise zu schädigen, z. durch Versuche, den Server anzugreifen und andere Aktionen, die zu einem schlechteren, fehlerhaften, eingeschränkten Betrieb oder Nichtbetrieb des Imprion-Systems führen könnten;
(i) auf verschiedene Weise Informationen über Abonnenten und/oder Benutzer aus dem Imprion-System sammeln;
(j) falsche Identitäten erstellen oder verwenden, um andere, insbesondere den Anbieter und den Benutzersupport, in die Irre zu führen;
(k) Verzeichnisse oder andere Informationen über Abonnenten und/oder Benutzer oder Informationen über die Nutzung des Imprion-Systems zu verwenden, zu übertragen oder auf andere Weise zu kopieren und anderen Personen anzubieten (gegen Gebühr oder unentgeltlich);
(l) ohne schriftliche Genehmigung des Anbieters Informationen über die verwendete Technologie, umgesetzte Ideen, verwendete Ansätze und sonstige Inhalte des Imprion-Systems zu sammeln oder zu nutzen, die in anderen kommerziellen oder nichtkommerziellen Dienstleistungen oder Produkten verwendet werden könnten.
8 Sachgemäße Verwendung und Qualitätssicherung sowie Schutz vor Überlastung des Imprion-Systems
8.1 Um den unterbrechungsfreien Betrieb des Imprion-Systems und die Qualität der Dienste für jeden Abonnenten oder Benutzer sicherzustellen, verpflichtet sich jeder Abonnent oder Benutzer, das Imprion-System oder einzelne Imprion-Funktionen in einem Umfang zu nutzen, der nicht zu einer übermäßigen Belastung des Imprion-Systems führt und dadurch eine qualitativ hochwertige Nutzung durch andere Abonnenten oder Benutzer verhindert.
8.2 In Fällen, in denen die Nutzung des Imprion-Systems durch einen bestimmten Abonnenten oder Benutzer während eines bestimmten zeitlich begrenzten Zeitraums erheblich von der sonstigen Nutzung des durchschnittlichen Abonnenten oder Benutzers abweicht oder wenn der Anbieter aufgrund einer Nutzungsanalyse zu dem Schluss kommt, dass ein bestimmter Teilnehmer oder Benutzer das Imprion-System nicht gemäß dem normalen Nutzungsverhalten nutzt, behält sich der Anbieter das Recht vor, die Möglichkeit der Nutzung des Imprion-Systems oder der Imprion-Funktionen eines einzelnen Abonnenten oder Benutzers einzuschränken in einer Art und Weise und in dem Umfang, dass qualitativ hochwertige Dienste und ein ordnungsgemäßer Betrieb für andere Abonnenten oder Benutzer gewährleistet sind.
8.3 Bevor der Anbieter eine Maßnahme zur dauerhaften oder vorübergehenden Einschränkung der Nutzung ergreift, wird er den Abonnenten oder Nutzer schriftlich (eine schriftliche Mitteilung gilt auch als Mitteilung per E-Mail) auffordern, die Nutzung bzw. den Nutzungsumfang innerhalb einer angemessenen Frist einzustellen. Wenn der Abonnent oder Nutzer die Nutzung nicht innerhalb der gesetzten Frist einstellt oder den Nutzungsumfang nicht auf das angegebene Limit beschränkt, kann der Anbieter die Nutzung des Imprion-Systems auf diesen Abonnenten oder Nutzer dauerhaft oder vorübergehend beschränken.
8.4 Im Falle einer dauerhaften oder vorübergehenden Einschränkung der Nutzung des Imprion-Systems, die auf eine unsachgemäße Nutzung durch den Abonnenten oder Nutzer zurückzuführen wäre, hat der Abonnent keinen Anspruch auf Rückerstattung eines anteiligen Teils des Abonnements für den Zeitraum, in dem die Nutzungseinschränkung eingetreten ist.
9 Funktionsweise des Imprion-Systems
9.1 Der Anbieter ist bestrebt, den unterbrechungsfreien Betrieb des Imprion-Systems sicherzustellen, außer in den folgenden Fällen:
(a) Ausfall der Ausrüstung des Abonnenten oder Benutzers oder in jedem anderen Fall, in dem der Abonnent oder Benutzer die Bedingungen aus Kapitel „3 Benutzerbedingungen“ nicht erfüllt;
(b) Wartungsarbeiten (geplant und ungeplant) am Imprion-System;
(c) Software- oder Hardware-Upgrades, die für den Betrieb des Imprion-Systems erforderlich sind oder anderweitig mit dem Betrieb des Imprion-Systems zusammenhängen;
(d) Ausfall von Internetverbindungen;
(e) Höhere Gewalt.
9.2 Der Anbieter ist bestrebt, Abonnenten und Nutzer möglichst frühzeitig über geplante Eingriffe in das Imprion-System zu informieren. Der Anbieter verpflichtet sich nicht, Eingriffe in einem vorgegebenen Zeitfenster vorzunehmen, sondern ist bestrebt, Eingriffe so durchzuführen, dass sie die Nutzung des Imprion-Systems möglichst wenig beeinträchtigen.
9.3 Der lokale Teil der Imprion-Systemanwendung kann die Ausstellung von Rechnungen auch dann ermöglichen, wenn die Internetverbindung unterbrochen ist oder der Online-Teil des Imprion-Systems vorübergehend nicht verfügbar ist; Die so freigegebenen Daten werden bei erneutem Verbindungsaufbau mit dem Online-Teil des Imprion-Systems synchronisiert. Der Teilnehmer ist verpflichtet, dafür zu sorgen, dass die Geräte, auf denen der lokale Teil der Anwendung läuft, eine regelmäßige Datensynchronisation ermöglichen.
10 Gesetzeskonformität und Weiterentwicklung des Imprion-Systems
10.1 Der Anbieter ist bestrebt, die Übereinstimmung der Imprion-Funktionen mit der geltenden Gesetzgebung für die vom Imprion-System unterstützten oder vorgesehenen Anwendungsfälle sicherzustellen.
10.2 Der Anbieter ist bestrebt, die Vorschriften zu überwachen und die Imprion-Funktionen entsprechend den Änderungen der Vorschriften weiterzuentwickeln.
10.3 Der Kunde ist für die Richtigkeit und Vollständigkeit der in das Imprion-System eingegebenen Daten sowie für die Übereinstimmung seiner Geschäftstätigkeit und ausgestellten Rechnungen mit den geltenden Rechtsvorschriften verantwortlich.
11 Hilfe für Benutzer
11.1 Benutzer, die die Abonnentenlizenz nutzen, haben Anspruch auf Unterstützung bei der Nutzung des Imprion-Systems.
11.2 Der Anbieter leistet Unterstützung im Zusammenhang mit dem Betrieb des Imprion-Systems durch Support für Benutzer an Werktagen zwischen 8:00 und 16:00 Uhr, und zwar per E-Mail an die Adresse [email protected] und telefonisch unter +386 2 292 8900.
11.3 Der Anbieter ist bestrebt, Fehler zu beseitigen, die die Nutzung der Imprion-Funktionen verhindern. Der Anbieter wird auf jeden gemeldeten Fehler innerhalb einer angemessenen Zeit reagieren, wobei nur der Zeitpunkt berücksichtigt wird, zu dem der Anbieter den Benutzern Support leistet.
11.4 Der Benutzersupport beschränkt sich auf die Unterstützung bei der Nutzung des Imprion-Systems. Der Support umfasst insbesondere nicht: die Eingabe von Daten, Produkten oder Rechnungen im Namen des Abonnenten oder Nutzers; Bearbeiten oder Korrigieren falscher Einstellungen oder Konfigurationen, die vom Abonnenten oder Benutzer eingegeben oder angegeben wurden; Beseitigung von Fehlern oder Fehlfunktionen von Hardware, Internetverbindung, Geräten oder anderen Geräten oder Software, die vom Abonnenten oder vom Nutzer selbst gemäß Kapitel „3 Nutzungsbedingungen“ bereitgestellt werden müssen; sowie buchhalterische, steuerliche, rechtliche oder sonstige Beratung, die nicht direkt mit der Nutzung des Imprion-Systems zusammenhängt.
12 Beschränkung der Haftung des Anbieters
12.1 Abonnenten und Nutzer erklären sich damit einverstanden, das Imprion-System, einschließlich der über das Imprion-System zugänglichen Software, Inhalte und Dienste, auf eigenes Risiko zu nutzen.
12.2 Die Gesamthaftung des Anbieters für etwaige Schäden ist auf die Höhe des Abonnements begrenzt, das der Abonnent für die Nutzung des Imprion-Systems für den Monat bezahlt hat, in dem er den Anbieter über den Schaden informiert hat. Der Anbieter und seine Vertragspartner haften nicht für indirekte, besondere, zufällige oder Folgeschäden (einschließlich, aber nicht beschränkt auf entgangenen Gewinn, Einkommen, Investitionen, Geschäftswert), die sich aus der Nutzung des Imprion-Systems oder damit verbundener Websites, Produkte oder Dienstleistungen ergeben oder mit deren Nutzung in Zusammenhang stehen. Die genannte Beschränkung gilt auch dann, wenn dem Anbieter die Möglichkeit eines solchen Schadens bekannt war. Diese Haftungsbeschränkung umfasst (ohne darauf beschränkt zu sein): Übertragung von Viren, Hardwarefehler, Verbindungsfehler, Missbrauch oder Diebstahl der Benutzeridentität.
12.3 In keinem Fall haftet der Anbieter für Verluste oder Schäden, die dadurch verursacht werden, dass der Abonnent oder Benutzer sich auf Informationen, Produkte oder Dienstleistungen verlässt, die im Imprion-System oder damit verbundenen Websites, Produkten oder Dienstleistungen veröffentlicht werden.
12.4 Der Kunde ist allein verantwortlich für die Richtigkeit und Vollständigkeit der von ihm in das Imprion-System eingegebenen Daten sowie für die Übereinstimmung der ausgestellten Rechnungen und seines Unternehmens mit den geltenden Rechtsvorschriften. Der Anbieter ist nicht verantwortlich für die möglichen Folgen falscher oder unvollständiger Daten oder für das Verhalten des Abonnenten oder Nutzers, das gegen geltendes Recht verstößt.
12.5 Sämtliche Ansprüche wegen etwaiger Fehler oder Verstöße, die sich aus dem Verhalten Dritter ergeben, über die im Imprion-System Informationen veröffentlicht werden, richten sich ausschließlich gegen diese Personen.
12.6 Der Anbieter ist nicht verantwortlich für den Betrieb des Imprion-Systems und für mögliche Schäden am Werk, die sich aus den Bedingungen ergeben, die vom Kunden oder vom Benutzer selbst gemäß Kapitel „3 Benutzerbedingungen“ bereitgestellt werden müssen. Dazu gehören insbesondere der Zugang zum Internet, entsprechende Hard- und Software und die Geräte, auf denen der lokale Teil der Anwendung läuft, deren Sicherheit und regelmäßige Datensynchronisation sowie die Identifikationsmittel des Nutzers.
13 Inhalte und Dienste Dritter
13.1 Das Imprion-System ermöglicht möglicherweise eine Verbindung, über die andere Websites, Produkte und/oder Dienstleistungen eine Verbindung zum Imprion-System herstellen (im Folgenden: Verknüpfte Systeme). Der Anbieter übernimmt keine Verantwortung für die angeschlossenen Systeme. Der Anbieter ist nicht verantwortlich für die Richtigkeit oder Verfügbarkeit von Informationen, Produkten oder Dienstleistungen, die von Dritten über die verknüpften Systeme angeboten werden.
13.2 Die Informationen zu den verbundenen Systemen stammen aus verschiedenen Quellen. Der Anbieter ist nicht berechtigt, die Informationen auf den verlinkten Systemen inhaltlich zu verändern, zu aktualisieren oder zu überprüfen. Die Tatsache, dass der Anbieter eine Verbindung zu den verknüpften Systemen bereitstellt, bedeutet nicht unbedingt eine Genehmigung, Autorisierung, Sponsoring oder eine andere Verbindung in Bezug auf die verknüpften Systeme.
13.3 Der Anbieter ist weder direkt noch indirekt für Schäden verantwortlich, die durch die Nutzung oder das Vertrauen auf Inhalte, Produkte oder Dienstleistungen der verknüpften Systeme entstehen oder angeblich verursacht werden.
13.4 Um die verknüpften Systeme nutzen zu können, muss der Nutzer möglicherweise allgemeine Nutzungsbedingungen akzeptieren, die von diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen abweichen und für die der Anbieter nicht verantwortlich ist. In jedem Fall haben jedoch diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen Vorrang.
14 Erhebung und Schutz personenbezogener Daten der Nutzer
14.1 Das Imprion-System ist für den Kassierbetrieb und die Rechnungsstellung für Unternehmen bestimmt. Zum Zwecke der Identifizierung der Benutzer und der Kommunikation mit ihnen verwaltet der Anbieter als Auftragsverarbeiter im Namen des Kunden, der im Sinne der Allgemeinen Verordnung (EU) 2016/679 als Administrator fungiert, die folgenden personenbezogenen Daten über die Person:
(a) Vor- und Nachname des Nutzers,
(b) die E-Mail-Adresse des Benutzers.
14.2 Mit der Registrierung im Imprion-System nimmt der Nutzer zur Kenntnis, dass der Anbieter aufgrund seines berechtigten Interesses an der Verbesserung des Betriebs des Dienstes auch Daten über Besuche und Nutzung des Imprion-Systems zum Zwecke der Analyse des Nutzerverhaltens und damit zur Verbesserung des Nutzererlebnisses sowie zur Kommunikation mit Kunden per E-Mail oder über die Postanschrift des Unternehmens erheben kann.
14.3 Der Nutzer erklärt und bestätigt, dass er sich des Rechts bewusst ist, die ihn betreffenden personenbezogenen Daten gemäß den Bestimmungen von Kapitel III der Allgemeinen Verordnung (EU) 2016/679 einzusehen, zu kopieren, zu ergänzen, zu korrigieren, die Verarbeitung einzuschränken und zu löschen. Die Rechte werden vom Abonnenten als Administrator bereitgestellt.
14.4 Die oben definierten personenbezogenen Daten können nach Beendigung der Nutzung des Imprion-Systems 5 Jahre lang aufbewahrt werden.
14.5 Der Anbieter erhebt, verwaltet, verarbeitet und nutzt personenbezogene Daten aus Punkt 14.1 auch zu Zwecken der Bereitstellung des Imprion-System-Dienstes, beispielsweise:
(a) zur Identifizierung von Benutzern bei der Registrierung und bei jeder Nutzung des Imprion-Systems, um ein höheres Maß an Datensicherheit und Glaubwürdigkeit sowie eine vertrauenswürdige Art der Kommunikation mit dem Benutzersupport und/oder anderen Benutzern zu gewährleisten;
(b) um zusätzliche, optionale Imprion-Funktionen für die grundlegende Nutzung oder Funktionen im Zusammenhang mit dem Benutzerprofil zu ermöglichen (z. B. um das Passwort des Benutzers zu ändern);
(c) um Benutzer durch den Benutzersupport zu informieren, wenn der Anbieter der Meinung ist, dass eine solche Kommunikation effektiver oder angemessener ist;
(d) zur Information der Nutzer und Abonnenten durch den Anbieter, z.B. in Bezug auf die Produkte und Dienstleistungen des Anbieters. Der Anbieter gibt die erhobenen personenbezogenen Daten nicht an Dritte weiter, mit Ausnahme von Unterauftragsverarbeitern gemäß Anhang I. Mit der Annahme der Allgemeinen Geschäftsbedingungen gestattet der Nutzer dem Anbieter ausdrücklich, personenbezogene Daten in dem in diesem Punkt der Allgemeinen Geschäftsbedingungen genannten Umfang und zu den Zwecken zu erheben und zu verarbeiten.
15 Speicherung und Löschung von Daten
15.1 Der Anbieter wird alle angemessenen Maßnahmen ergreifen, um die im Imprion-System gespeicherten Daten vor dem unbefugten Zugriff Dritter zu schützen. In diesem Zusammenhang stellt der Anbieter sicher, dass die Daten an einem ausreichend geschützten Ort gespeichert werden, an dem technischer und physischer Schutz vorhanden ist, um den Zugriff durch Unbefugte zu verhindern. Der Anbieter stellt eine redundante Datenspeicherung zur Verfügung. Im Falle eines Ausfalls verpflichtet sich der Anbieter, eine Arbeitsumgebung mit Daten einzurichten, die maximal 24 Stunden vor dem Ausfall vorhanden waren.
15.2 Der Anbieter darf Informationen über den Abonnenten oder Nutzer, die im Imprion-System gespeichert sind, nur auf der Grundlage einer gerichtlichen Entscheidung oder einer schriftlichen Anfrage einer staatlichen Behörde offenlegen, die über die gesetzliche Befugnis zur Einsichtnahme in die Daten verfügt.
15.3 Der Abonnent kann Daten aus dem Imprion-System in dem durch die Imprion-Funktionen zulässigen Umfang und Format übertragen (exportieren).
15.4 Nach Beendigung des Abonnementvertrags behält der Abonnent den Zugriff auf zuvor eingegebene Daten zur Einsicht und zum Export über das Imprion-System-Portal zeitlich unbegrenzt, jedoch ohne die Möglichkeit, neue Konten einzurichten oder andere Imprion-Funktionen zu nutzen, die an die gültige Lizenz gebunden sind. Die Löschung der Daten des Abonnenten erfolgt ausschließlich auf Grundlage seines Wunsches.
16 Verstoß gegen die Allgemeinen Geschäftsbedingungen und Kündigung des Abonnementvertrags
16.1 Verstößt der Nutzer gegen die Allgemeinen Geschäftsbedingungen, kann der Anbieter nach Abmahnung des Nutzers über den Verstoß den Nutzer von der Nutzung des Imprion-Systems sperren.
16.2 Wenn der Abonnent, Administrator oder ein Benutzer, der die Abonnentenlizenz verwendet, gegen die Allgemeinen Geschäftsbedingungen verstößt, kann der Anbieter, nachdem er den Administrator oder den Abonnenten über den Verstoß gewarnt hat, den Abonnementvertrag mit dem Abonnenten einseitig und ohne Vorankündigung kündigen.
17 Kündigung des Abonnementvertrags
17.1 Jede Vertragspartei kann vom Abonnementvertrag zurücktreten. Die Kündigung wird zum Ende des aktuellen Abrechnungszeitraums (Monatszeitraum) wirksam, in dem sie erfolgt ist.
17.2 Der Rücktritt vom Abonnementvertrag muss schriftlich erfolgen; Als Schriftform gilt auch die Mitteilung per E-Mail. Im Falle eines Rücktritts vom Vertrag durch den Anbieter ist der Administrator darüber schriftlich zu informieren.
17.3 Nach Ablauf des Abonnementvertrages können Nutzer die Imprion-Funktionen, die an die gültige Lizenz gebunden sind, nicht mehr nutzen, insbesondere keine neuen Rechnungen mehr ausstellen.
17.4 Unabhängig von der Kündigung des Abonnementvertrages behält der Abonnent den Zugriff auf zuvor über das Imprion-System-Portal eingegebene Daten gemäß Punkt 15.4; Die Löschung der Daten erfolgt ausschließlich auf Wunsch des Abonnenten.
18 Schutz von Geschäftsgeheimnissen
18.1 Die Vertragsparteien sind verpflichtet, alle nicht öffentlich zugänglichen Informationen über das Geschäft der anderen Partei, von denen sie im Rahmen der Durchführung des Abonnementvertrags Kenntnis erlangen, z.B. Finanzdaten, Arbeitsmethodik und verwendete Tools.
18.2 Die Vertragsparteien dürfen vertrauliche Informationen nur an Personen weitergeben, die unmittelbar an der Durchführung des Abonnementvertrags beteiligt sind, und nur in dem dafür erforderlichen Umfang. Dabei müssen sie sicherstellen, dass die Empfänger der vertraulichen Daten diese nicht entgegen den Bestimmungen des Abonnementvertrags nutzen.
18.3 Die Verpflichtung zur Wahrung von Geschäftsgeheimnissen gilt sowohl während der Laufzeit des Abonnementvertrages als auch nach dessen Beendigung.
18.4 Der Schutz personenbezogener Daten wird in III. näher geregelt. Teil dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen (Verarbeitung personenbezogener Daten).
19 Haftung auf Schadensersatz
19.1 Der Anbieter ist verpflichtet, beim Abschluss des Abonnementvertrags mit der Sorgfalt eines guten Experten vorzugehen.
19.2 Der Anbieter haftet nicht für Schäden, die der Abonnent oder der Nutzer bei der Durchführung des Abonnementvertrags verursacht. Sofern der Kunde oder eine andere Person, für die er verantwortlich ist, auch für den entstandenen Schaden verantwortlich ist, verringert sich die Schadensersatzhaftung des Anbieters anteilig.
19.3 Der Anbieter haftet nicht für Verluste, Schäden oder sonstige Datenveränderungen, die auf höhere Gewalt zurückzuführen sind. Als höhere Gewalt gelten unvorhergesehene und unerwartete Ereignisse, die unabhängig vom Willen der Vertragsparteien eintreten und die Parteien zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses nicht vorhersehen konnten und die die Erfüllung der vertraglichen Verpflichtungen in irgendeiner Weise beeinträchtigen. Der Anbieter wird den Kunden innerhalb einer angemessenen Frist schriftlich über den Eintritt höherer Gewalt informieren.
III. TEIL – VERARBEITUNG PERSONENBEZOGENER DATEN
20 Verarbeitung personenbezogener Daten
20.1 Zweck und Anwendungsbereiche
(a) Der Zweck dieses Kapitels der Allgemeinen Geschäftsbedingungen (im Folgenden: Bestimmungen) besteht darin, die Einhaltung von Artikel 28 Absätze 3 und 4 der Verordnung (EU) 2016/679 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 27. April 2016 zum Schutz natürlicher Personen bei der Verarbeitung personenbezogener Daten, zum freien Datenverkehr und zur Aufhebung der Richtlinie 95/46/EG (Datenschutz-Grundverordnung) sicherzustellen.
(b) Der Kunde als Verantwortlicher und der Anbieter als Auftragsverarbeiter stimmen diesen Bestimmungen zu, um die Einhaltung von Artikel 28 Absätze 3 und 4 der Verordnung (EU) 2016/679 sicherzustellen.
(c) Diese Bestimmungen gelten für die Verarbeitung personenbezogener Daten gemäß Artikel 14 und Punkt 20.4.
(d) Diese Bestimmungen berühren nicht die Pflichten, die für den Verantwortlichen aufgrund der Verordnung (EU) 2016/679 gelten.
20.2 Interpretation
(a) Wenn in diesen Bedingungen in der Verordnung (EU) 2016/679 definierte Begriffe verwendet werden, haben diese Begriffe dieselbe Bedeutung wie in dieser Verordnung.
(b) Diese Bedingungen sind gemäß den Bestimmungen der Verordnung (EU) 2016/679 zu lesen und auszulegen.
(c) Diese Bestimmungen dürfen nicht in einer Weise ausgelegt werden, die im Widerspruch zu den Rechten und Pflichten gemäß der Verordnung (EU) 2016/679 steht oder in einer Weise, die in die Grundrechte oder Grundfreiheiten von Personen eingreift, auf die sich personenbezogene Daten beziehen.
20.3 Beschreibung der Verarbeitung (Art, Zweck und Dauer)
Im Rahmen der Dienstleistung bietet der Anbieter als Auftragsverarbeiter dem Abonnenten als Administrator die Nutzung des Imprion-Systems sowie inhaltlichen oder technischen Support an, bei dem zur Lösung einzelner Aufgaben auch Einsicht oder sonstige Verarbeitung personenbezogener Daten erforderlich ist. Der Anbieter führt die Verarbeitung ausschließlich zum Zweck der Sicherstellung des Betriebs des Imprion-Systems und des Supports gemäß diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen durch. Die Datenverarbeitung im Rahmen des Supports erfolgt von Zeit zu Zeit, wenn der Teilnehmer technische oder inhaltliche Unterstützung anfordert, und dauert höchstens bis zur Erledigung der konkreten Aufgabe.
20.4 Arten personenbezogener Daten und Kategorien von Personen
| Modul | Kategorien von Personen | Arten personenbezogener Daten |
|---|---|---|
| Kassieren und Fakturieren | Käufer oder Kunden des Kunden | Daten, die der Abonnent in die Rechnungen oder in das Imprion-System eingibt (z. B. Name, Adresse und Identifikations- oder Steuernummer des Käufers, sofern diese auf der Rechnung angegeben sind) und sonstige Daten, die der Abonnent nach eigenem Ermessen und bei Bedarf in das Imprion-System eingibt. |
| Verwaltung von Mitarbeiterdaten | Mitarbeiter des Auftraggebers | Mindestens der Name und die Steuernummer des Mitarbeiters, ggf. auch weitere personenbezogene Daten des Mitarbeiters, die der Kunde nach eigenem Ermessen und bei Bedarf in das Imprion-System eingibt. |
| Benutzerkonten und Support | Benutzer (Mitarbeiter und externe Mitarbeiter des Kunden mit Zugriff auf das Imprion-System) | Vor- und Nachname sowie E-Mail-Adresse des Benutzers. |
20.5 Technische und organisatorische Maßnahmen zur Gewährleistung der Datensicherheit
(a) Der Anbieter setzt geeignete technische und organisatorische Maßnahmen um, um die Verarbeitungssicherheit gemäß Artikel 32 der Verordnung (EU) 2016/679 zu gewährleisten.
(b) Die Daten werden auf der eigenen oder verwalteten Infrastruktur des Anbieters gespeichert, auf die nur autorisierte Personen des Anbieters und autorisierte Unterauftragsverarbeiter aus Anhang I Zugriff haben.
(c) Die Datenübertragung zwischen den Geräten des Nutzers und dem Imprion-System erfolgt durch Verschlüsselung.
(d) Der Zugriff auf die Daten ist nach dem Grundsatz des Mindestmaßes durch Passwörter und eingeschränkte Rechte der Mitarbeiter geschützt.
(e) Der Anbieter gewährleistet die Nachvollziehbarkeit der Verarbeitung durch Verarbeitungsprotokolle und führt regelmäßig Datensicherungen durch.
(f) Der Anbieter prüft, bewertet und bewertet regelmäßig die Wirksamkeit technischer und organisatorischer Maßnahmen zur Gewährleistung der Verarbeitungssicherheit.
20.6 Pflichten der Parteien
Anweisungen
(a) Der Auftragsverarbeiter verarbeitet personenbezogene Daten nur gemäß den dokumentierten Anweisungen des Verantwortlichen, die über den Benutzersupport bereitgestellt werden, es sei denn, er ist aufgrund des Rechts der Union oder des für den Auftragsverarbeiter geltenden Rechts des Mitgliedstaats dazu verpflichtet. Im letzteren Fall informiert der Auftragsverarbeiter den Verantwortlichen vor der Verarbeitung der Daten über diese gesetzliche Verpflichtung, es sei denn, das jeweilige Gesetz verbietet dies aus wichtigen Gründen des öffentlichen Interesses. Während der gesamten Dauer der Verarbeitung kann der Verantwortliche weitere Weisungen erteilen, die dokumentiert werden.
(b) Der Auftragsverarbeiter informiert den Verantwortlichen unverzüglich, wenn seiner Meinung nach die Anweisungen des Verantwortlichen gegen die Verordnung (EU) 2016/679 oder andere anwendbare Vorschriften der Union oder der Republik Slowenien zum Datenschutz verstoßen.
Zweckbindung
Der Auftragsverarbeiter verarbeitet personenbezogene Daten nur für bestimmte Verarbeitungszwecke gemäß Artikel 14 und Punkt 20.4, sofern er keine weiteren Anweisungen vom Verantwortlichen erhält.
Dauer der Verarbeitung
Der Auftragsverarbeiter verarbeitet personenbezogene Daten nur so lange, wie es für die Auftragserfüllung erforderlich ist.
Sicherheit der Verarbeitung
(a) Der Auftragsverarbeiter setzt mindestens die in Punkt 20.5 genannten technischen und organisatorischen Maßnahmen um, um die Sicherheit personenbezogener Daten zu gewährleisten, einschließlich des Schutzes vor Sicherheitsverletzungen, die zu versehentlicher oder unrechtmäßiger Zerstörung, Verlust, Veränderung, unbefugter Offenlegung oder unbefugtem Zugriff auf Daten führen.
(b) Der Auftragsverarbeiter gewährt seinen Mitarbeitern Zugriff auf personenbezogene Daten nur in dem Umfang, der für die Durchführung, Verwaltung und Überwachung des Vertrags unbedingt erforderlich ist, und stellt sicher, dass berechtigte Personen zur Vertraulichkeit verpflichtet sind.
Eine besondere Art von Daten
Sofern die Verarbeitung besondere Arten personenbezogener Daten (sensible Daten) im Sinne der Verordnung (EU) 2016/679 umfasst, wendet der Auftragsverarbeiter besondere Einschränkungen und/oder zusätzliche Schutzmaßnahmen an.
Dokumentation und Compliance
(a) Beide Parteien können die Einhaltung dieser Bestimmungen nachweisen.
(b) Der Auftragsverarbeiter bearbeitet Anfragen des Verantwortlichen zur Datenverarbeitung zeitnah und angemessen.
(c) Der Auftragsverarbeiter stellt dem Verantwortlichen alle Informationen zur Verfügung, die zum Nachweis der Erfüllung der Pflichten aus diesen Bestimmungen erforderlich sind, und ermöglicht auf Anfrage des Verantwortlichen Prüfungen und trägt zu diesen bei. Der Administrator informiert den Auftragsverarbeiter mindestens 10 Werktage vor dem angekündigten Termin über die angekündigte Prüfung.
Einsatz von Unterauftragsverarbeitern
(a) Der Auftragsverarbeiter verfügt über die allgemeine Erlaubnis des Verantwortlichen, Unterauftragsverarbeiter aus der vereinbarten Liste in Anhang I zu beauftragen. Der Auftragsverarbeiter muss den Verantwortlichen mindestens 30 Tage im Voraus schriftlich über beabsichtigte Änderungen dieser Liste durch Hinzufügen oder Ersetzen von Unterauftragsverarbeitern informieren und ihm so ausreichend Zeit zum Einspruch geben, bevor er den betreffenden Unterauftragsverarbeiter anstellt. Widerspricht der Betreiber innerhalb dieser Frist nicht, gilt er als mit der Miete einverstanden.
(b) Der Auftragsverarbeiter beauftragt den Unterauftragsverarbeiter mit einem Vertrag, der dem Unterauftragsverarbeiter die gleichen Verpflichtungen in Bezug auf den Datenschutz auferlegt, die der Auftragsverarbeiter gemäß diesen Bestimmungen hat.
(c) Der Auftragsverarbeiter bleibt gegenüber dem Verantwortlichen in vollem Umfang für die Erfüllung der Pflichten des Unterauftragsverarbeiters verantwortlich.
Internationale Datenübertragungen
Der Anbieter übermittelt keine personenbezogenen Daten an Drittländer oder internationale Organisationen; Die Verarbeitung erfolgt innerhalb des Europäischen Wirtschaftsraums. Eine etwaige Übermittlung an ein Drittland oder eine internationale Organisation erfolgt ausschließlich auf Grundlage der dokumentierten Weisungen des Verantwortlichen und gemäß Kapitel V der Verordnung (EU) 2016/679.
20.7 Unterstützung des Administrators
(a) Der Auftragsverarbeiter benachrichtigt den Verantwortlichen unverzüglich über jede Anfrage der betroffenen Person. Es antwortet nicht selbst auf diese Anfrage, es sei denn, der Verantwortliche hat dazu eine entsprechende Genehmigung erteilt.
(b) Der Auftragsverarbeiter unterstützt den Verantwortlichen bei der Erfüllung seiner Pflichten, auf Anfragen von Einzelpersonen zur Ausübung ihrer Rechte zu reagieren, wobei er die Art der Verarbeitung berücksichtigt und gemäß den Anweisungen des Verantwortlichen handelt.
(c) Der Auftragsverarbeiter unterstützt den Verantwortlichen außerdem dabei, die Einhaltung der Verpflichtungen aus den Artikeln 32 bis 36 der Verordnung (EU) 2016/679 (Verarbeitungssicherheit, Meldung von Verstößen, Datenschutz-Folgenabschätzung und vorherige Konsultation) sicherzustellen, wobei er die Art der Verarbeitung und die ihm zur Verfügung stehenden Informationen berücksichtigt.
20.8 Meldung einer Verletzung des Schutzes personenbezogener Daten
(a) Im Falle einer Verletzung der Sicherheit personenbezogener Daten arbeitet der Auftragsverarbeiter mit dem Verantwortlichen zusammen und unterstützt ihn bei der Erfüllung seiner Pflichten gemäß den Artikeln 33 und 34 der Verordnung (EU) 2016/679 unter Berücksichtigung der Art der Verarbeitung und der ihm zur Verfügung stehenden Informationen.
(b) Im Falle einer Verletzung der Sicherheit personenbezogener Daten in Bezug auf die vom Auftragsverarbeiter verarbeiteten Daten hat der Auftragsverarbeiter den Verantwortlichen unverzüglich zu benachrichtigen, nachdem er Kenntnis von der Verletzung erlangt hat. Die Mitteilung muss mindestens Folgendes enthalten: eine Beschreibung der Art des Verstoßes, Angaben zur Kontaktstelle, die voraussichtlichen Folgen des Verstoßes und die Maßnahmen, die zur Behebung des Verstoßes ergriffen wurden oder ergriffen werden.
20.9 Nichteinhaltung der Bestimmungen und Kündigung des Vertrages
(a) Verstößt der Auftragsverarbeiter gegen seine Pflichten aus diesen Bestimmungen, kann der Verantwortliche den Auftragsverarbeiter anweisen, die Verarbeitung personenbezogener Daten vorübergehend auszusetzen, bis die Einhaltung sichergestellt ist; andernfalls kann der Vertrag gekündigt werden. Der Auftragsverarbeiter informiert den Verantwortlichen unverzüglich, wenn er aus irgendeinem Grund die Einhaltung nicht gewährleisten kann.
(b) Der Verantwortliche hat das Recht, den Vertrag, soweit er die Verarbeitung personenbezogener Daten betrifft, zu kündigen, wenn der Auftragsverarbeiter erheblich oder nachhaltig gegen diese Bestimmungen oder seine Pflichten aus der Verordnung (EU) 2016/679 verstößt oder nicht im Einklang mit einer verbindlichen Entscheidung eines zuständigen Gerichts oder einer Aufsichtsbehörde handelt.
(c) Bei Beendigung des Vertrages löscht oder gibt der Auftragsverarbeiter alle personenbezogenen Daten zurück, die er im Auftrag des Verantwortlichen im Rahmen der Betreuung verarbeitet hat, und löscht bestehende Kopien, es sei denn, dass das Recht der Union oder das Recht eines Mitgliedstaats eine Aufbewahrung vorschreibt oder soweit der Abonnent weiterhin Zugriff auf die Daten gemäß Punkt 15.4 behält.
IV. TEIL – GÜLTIGKEIT UND SCHLUSSBESTIMMUNGEN
21 Gültigkeit und Änderung der Allgemeinen Geschäftsbedingungen
21.1 Der Anbieter veröffentlicht die geltenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen und/oder Änderungen der Allgemeinen Geschäftsbedingungen auf der Website https://imprion.io. Jeder Nutzer kann beim Anbieter Einsicht in die für einen bestimmten Zeitraum gültigen Allgemeinen Geschäftsbedingungen verlangen.
21.2 Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen treten an dem vom Anbieter angegebenen Datum in Kraft. Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen und Änderungen der Allgemeinen Geschäftsbedingungen müssen mindestens 30 Tage vor ihrem Inkrafttreten veröffentlicht werden.
21.3 Der Anbieter hat das Recht, die Allgemeinen Geschäftsbedingungen einseitig zu ändern und Änderungen der Allgemeinen Geschäftsbedingungen in der in Punkt 21.1 genannten Weise zu veröffentlichen und die Abonnenten oder Nutzer innerhalb der in Punkt 21.2 genannten Frist zu benachrichtigen.
22 Schlussbestimmungen
22.1 Für die Auslegung der Allgemeinen Geschäftsbedingungen und für den Fall, dass ein bestimmter Sachverhalt nicht in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen geregelt ist, gilt das Recht der Republik Slowenien.
22.2 Für die Beilegung aller Streitigkeiten, die sich aus der Nutzung des Imprion-Systems oder im Zusammenhang mit seiner Nutzung ergeben, ist das Gericht in Maribor zuständig.
22.3 Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten ab dem 1. Juli 2026.
ANHANG I
Liste der Parteien, die personenbezogene Daten verarbeiten
Manager
Durch den Abschluss des Abonnementvertrags, dessen integraler Bestandteil diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen sind, wird der Abonnent im Verhältnis zum Anbieter zum Verantwortlichen für personenbezogene Daten gemäß den Bestimmungen der Allgemeinen Verordnung (EU) 2016/679 und diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen.
Prozessor
Gemäß diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen ist der Anbieter der Verarbeiter personenbezogener Daten.
Unterauftragsverarbeiter
Zur Erfüllung der Aufgaben aus diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen arbeitet der Anbieter mit folgenden Unterauftragsverarbeitern zusammen:
| Art der Dienstleistung | Name des Unterauftragsverarbeiters |
|---|---|
| Zugriff auf die Verwaltungsanwendung und Verwaltung der Serverinfrastruktur | IT Team d.o.o., Tržaška cesta 65, 2000 Maribor |
Der Anbieter wird den Kunden über etwaige Änderungen der Liste der Unterauftragsverarbeiter gemäß Punkt 20.6 dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen informieren.
Bevollmächtigter für den Datenschutz
Der Anbieter hat keinen Datenschutzbeauftragten benannt, da die Voraussetzungen hierfür aus Artikel 37 der EU-Grundverordnung 2016/679 nicht vorliegen. Für Fragen zum Schutz personenbezogener Daten steht Ihnen die E-Mail-Adresse [email protected] zur Verfügung.